Gesetzliche Grundlagen:
Die
Schülermitverantwortung ist - unbeschadet der besonderen Aufgabe der
Schülervertreter - Sache aller Schüler der gesamten Schule. Die
Schülermitverantwortung und ihre Organe stellen sich ihre Aufgaben selbst,
soweit sie nicht durch das Schulgesetz oder sonstige Rechtsvorschriften
festgelegt sind.
Gemeinschaftsaufgaben der Schüler:
Insbesondere
soll die Schülermitverantwortung die fachlichen, sportlichen, kulturellen,
sozialen und politischen Interessen der Schüler fördern. Sie kann dafür
eigene Veranstaltungen durchführen. diese müssen allen zugänglich sein und
dürfen nicht einseitig den Zielsetzungen bestimmter politischer,
konfessioneller oder weltanschaulicher Gruppen dienen. Der SMV ist
Gelegenheit zu geben, in allen dafür geeigneten Aufgabenbereichen der Schule
mitzuarbeiten. Dies schließt die Vertretung der Schüler in der
Schulkonferenz ein. Außerdem können mit ihrem Einverständnis Anregungen und
Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts im Rahmen der Bildungspläne,
einschließlich der Erprobung neuer Unterrichtsformen, erörtert werden. Dabei
soll den Schülern nach Möglichkeit Gelegenheit gegeben werden,
Eigeninitiativen zu entfalten.